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   VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068   

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VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068 (https://dejure.org/2021,10679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2021 - 20 NE 21.1068 (https://dejure.org/2021,10679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2021 - 20 NE 21.1068 (https://dejure.org/2021,10679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BayIfSMV § 12 Abs. 1 S. 1 12.
    Regelung zu Betriebsbeschränkungen von Einzelhandelsfiliale im Bereich Mode und Accessoires wegen Corona-Pandemie, hier: Normenkontrollverfahren

  • rewis.io

    Corona-Pandemie, Untersagung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr (hier: Textileinzelhandel)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6 ; BayIfSMV § 12 Abs. 1 S. 1 12
    Corona-Pandemie; Untersagung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr (hier: Textileinzelhandel)

  • rechtsportal.de

    Antrag einer Betreiberin mehrerer Filialen eines bundesweit tätigen Modeunternehmens auf vorläufige Außervollzugsetzung des Verbotes bei Überschreiten einer Inzidenz von 50 die Ladenlokale für Kunden zugänglich zu machen; Geltendmachung der existenziellen Bedrohung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untersagung von Ladengeschäften im Textileinzelhandel mit Kundenverkehr

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Nach diesen Maßstäben geht der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) davon aus, dass ein Antrag in der Hauptsache voraussichtlich keinen Erfolg hätte.

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Auch Letzteres schützt nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern und keine bloßen Umsatz- und Gewinnchancen; es geht nicht über die Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - BVerfGE 143, 246 - juris Rn. 240).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Der von der Antragstellerin als Beleg für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtslässt sich unter der genannten Quelle (BVerfGE 82, 126 - 1 BvL 2/83 - Rn. 90) nichts anderes entnehmen.
  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 20 NE 21.391

    Betriebsuntersagung für Versicherungsagenturen wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Auf die Aufnahme von Versicherungsbüros (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.201 - 20 NE 21.391 - BeckRS 2021, 3806) und Angeboten der körpernahen Dienstleistungen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 20 NE 21.770 - bislang nicht veröffentlicht und daher diesem Beschluss beigefügt), die beide das Kriterium des Alltagserfordernisses aufweisen, in den Katalog der privilegierten Ladengeschäfte mit Kundenverkehr kann mangels Vergleichbarkeit des Unternehmenskonzepts des Textileinzelhandels der Antragstellerin ein Gleichheitsverstoß nicht gestützt werden.
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 20 NE 20.1580

    Corona-Bekämpfung durch Abstandsregelung bei Gastronomie-Betrieb -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Der Verordnungsgeber darf besonders bei Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit vermeintlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler sachlicher Grund anführen lässt (BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1580 - BeckRS 2020, 16913 Rn. 46).
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770

    Schließung von Tattoo-Studio wegen Corona-Pandemie, hier: Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Auf die Aufnahme von Versicherungsbüros (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.201 - 20 NE 21.391 - BeckRS 2021, 3806) und Angeboten der körpernahen Dienstleistungen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 20 NE 21.770 - bislang nicht veröffentlicht und daher diesem Beschluss beigefügt), die beide das Kriterium des Alltagserfordernisses aufweisen, in den Katalog der privilegierten Ladengeschäfte mit Kundenverkehr kann mangels Vergleichbarkeit des Unternehmenskonzepts des Textileinzelhandels der Antragstellerin ein Gleichheitsverstoß nicht gestützt werden.
  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 20 NE 21.868

    Voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Schließung eines Möbelhauses in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Durch die Änderung des § 12 Abs. 1 12. BayIfSMV vom 9. April 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 261) werden die Bedenken, die der Senat im Hinblick auf die Anforderungen der Norm an den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG unter anderem in dem Beschluss vom 7. April 2021 (20 NE 21.868, dieser Entscheidung beigefügt) formuliert hat, zwar nicht ganz ausgeräumt.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Verfassungsrechtlich genügt für die Eignung, dass der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, dass also die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.2019 - 1 BvL 1/18 u.a. - NJW 2019, 3054 - juris Rn. 61 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Insbesondere im Hinblick auf den Parlamentsvorbehalt und das Bestimmtheitsgebot in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hat der Senat keine schwerwiegenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
    Dass der Bundestag hier seinen weiten Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 - NVwZ 2020, 1823 - juris Rn. 6) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.460

    Schließung von Einzelhandelsbetrieben aufgrund der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 18.02.2021 - 20 NE 21.456

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Quarantänepflicht für Ein- und

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und

    b) Es ist nicht zu beanstanden, dass sich die Maßnahmen i.S.d. § 28a Abs. 1 IfSG gemäß § 28a Abs. 3 Satz 4 IfSG insbesondere an der Anzahl der regionalen Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu orientieren haben (sog. Sieben-Tage-Inzidenz) und bei Überschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen (im Eilverfahren ebenso SächsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Beschl. v. 21.04.2021 - 20 NE 21.1068, juris Rn. 33).

    Selbst vollständige vorübergehende Betriebsschließungen auf der Grundlage des § 28a Abs. 1 IfSG führen im Regelfall noch nicht zu einem Eingriff in die Substanz der geschlossenen Betriebe oder Einrichtungen (so auch NdsOVG, Urt. v. 25.11.2021 - 13 KN 62/20, juris Rn. 60; im Eilverfahren: BayVGH, Beschl. v. 21.04.2021 - 20 NE 21.1068, juris Rn. 41; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.03.2021 - 1 S 677/21, juris Rn. 64; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.01.2021 - 5 Bs 228/20, juris Rn. 16; im Eilverfahren offengelassen: OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 11.05.2021 - OVG 11 S 41/21, juris Rn. 63 ff.; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 25.03.2021 - 3 MR 17/21, juris Rn. 32; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 22.03.2021 - 3 R 22/21, juris Rn. 66; a.A. im Fall von Betriebsschließungen oder vollständigem Erliegen der Betriebsführung u.a. Shirvani, NVwZ 2020, 1457, 1458 m.w.N.).

    Sie haben in diesem Bereich damit grundsätzlich auch eingriffsintensivere Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu dulden (auf die Möglichkeit einer Vorprägung des Eigentums in diesem Sinne hinweisend: BayVGH, Beschl. v. 21.04.2021 - 20 NE 21.1068, juris Rn. 41).

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20

    Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel;

    Selbst eine - jedenfalls kürzer andauernde - vollständige Betriebsschließung führt im Regelfall noch nicht zu einem Eingriff in die Substanz der geschlossenen Betriebe und damit auch nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Eigentumsgrundrechts oder des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 25.11.2021 - 13 KN 62/20, juris Rn. 60; BayVGH, Beschl. v. 21.04.2021 - 20 NE 21.1068, juris Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22

    Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den

    dd) Es ist schließlich auch nicht zu beanstanden, dass sich die Maßnahmen i.S.d. § 28a Abs. 1 IfSG a.F. gemäß § 28a Abs. 3 Satz 4 IfSG a.F. insbesondere an der Anzahl der regionalen Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu orientieren hatten (sog. 7-Tage-Inzidenz) und bei Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen waren, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten ließen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 198 ff.; BremOVG, Urt. v. 19.4.2022 - 1 D 126/21 -, juris Rn. 63 ff.; im Eilverfahren ebenso SächsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21 -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Beschl. v. 21.4.2021 - 20 NE 21.1068 -, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22

    Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment;

    dd) Es ist schließlich auch nicht zu beanstanden, dass sich die Maßnahmen i.S.d. § 28a Abs. 1 IfSG a.F. gemäß § 28a Abs. 3 Satz 4 IfSG a.F. insbesondere an der Anzahl der regionalen Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu orientieren hatten (sog. 7-Tage-Inzidenz) und bei Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen waren, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten ließen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 198 ff.; BremOVG, Urt. v. 19.4.2022 - 1 D 126/21 -, juris Rn. 63 ff.; im Eilverfahren ebenso SächsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21 -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Beschl. v. 21.4.2021 - 20 NE 21.1068 -, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 KN 48/22

    Corona; Covid 19; Testung; Zur Testung von Beschäftigten auf eine Infektion mit

    ee) Es ist schließlich auch nicht zu beanstanden, dass sich die Maßnahmen i.S.d. § 28a Abs. 1 IfSG a.F. gemäß § 28a Abs. 3 Satz 4 IfSG a.F. insbesondere an der Anzahl der regionalen Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu orientieren hatten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 198 ff.; BremOVG, Urt. v. 19.4.2022 - 1 D 126/21 -, juris Rn. 63 ff.; im Eilverfahren ebenso SächsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21 -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Beschl. v. 21.4.2021 - 20 NE 21.1068 -, juris Rn. 33) Zur weiteren Begründung wird auf das Senatsurteil vom 1. Juni 2023 Bezug genommen (- 14 KN 36/22 -, juris Rn. 83 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 37/22

    Betriebsschließung; Corona-Pandemie; Friseurbetrieb; Betriebsuntersagung für

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass sich die Maßnahmen i.S.d. § 28a Abs. 1 IfSG a.F. gemäß § 28a Abs. 3 Satz 4 IfSG a.F. insbesondere an der Anzahl der regionalen Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen orientierten (sog. 7-Tage-Inzidenz) und bei Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen waren, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten ließen (BremOVG, Urt. v. 19.4.2022 - 1 D 126/21 -, juris Rn. 63 ff.; BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a., juris Rn. 198 ff.; im Eilverfahren ebenso SächsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21 -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Beschl. v. 21.4.2021 - 20 NE 21.1068 , juris Rn. 33) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2021 - 13 B 271/21

    Abhängen des Betretens des Einzelhandels von der Vorlage eines negativen Tests

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris, Rn. 106 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 20 NE 21.1068 -, juris, Rn. 43; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris, Rn. 108.
  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 6 K 22.1053

    Dezemberhilfe, fehlende Antragsberechtigung (Betroffenheit), Ungleichbehandlung

    Die Annahme, der Einzelhandel befände sich wegen der pandemiebedingten Beschränkungen in einer existenzbedrohenden Situation, erscheine sehr pauschal und undifferenziert, insbesondere angesichts möglicher Umsatzzuwächse im Online-Handel und der Unterstützung durch die Leistungen nach der Überbrückungshilfe III. Eine staatliche Verpflichtung zum Ausgleich der mit den Lockdown-Beschränkungen verbundenen Grundrechtseingriffe und ihrer wirtschaftlichen Folgen bestehe gerade nicht (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2021 - 20 NE 21.478 und B.v. 21.4.2021 - 20 NE 21.1068).
  • VG Augsburg, 30.11.2022 - Au 6 K 22.304

    Dezemberhilfe, fehlende Antragsberechtigung eines Friseursalons, endgültige

    Dabei sei auch die Frage aufgeworfen worden, ob nicht kontaktintensive Bereiche des Wirtschaftslebens ohnehin durch die Möglichkeit einer Pandemie und darauf antwortende staatliche Infektionsschutzmaßnahmen vorgeprägt seien und damit auch länger andauernde Schutzmaßnahmen (entschädigungslos) hinzunehmen hätten (BayVGH, B.v. 8.4.2021 - 20 NE 21.478 - BeckRS 2021, 7565 Rn. 24; B.v. 21.4.2021 - 20 NE 21.1068 - BeckRS 2021, 8707 Rn. 41).
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